vorzeitige Wahl (Allgemeines)

CHM, Ba-Wü (öff. Dienst), Friday, 21.03.2025, 11:01 (vor 578 Tagen)

Wir haben 120 sb Mitarbeiter, eine VP und 3 Stellis. Die VP scheidet bald aus wegen Rente und der erste Stelli will sein Amt krankheitsbedingt niederlegen, auch der 3. Stelle will nicht mehr. Der 2. Stelli wäre dann allein, ist zudem auch voll freigestellter PR und noch in der Gewerkschaft aktiv, kann im Grunde also nicht ein weiteres Amt übernehmen (obwohl er es vielleicht wollte). Dürfen wir die komplette SBV vorzeitig neu wählen?

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LG, CHM

vorzeitige Wahl

WoBi, Friday, 21.03.2025, 11:53 (vor 578 Tagen) @ CHM

Hallo CHM,

Dürfen wir die komplette SBV vorzeitig neu wählen?

Ja, wenn alle (vier) Personen aus dem Ehrenamt ausscheiden z.B. einen Rücktritt erklären.
Hier sollte die Vertrauensperson noch einen Wahlvorstand bestellen, so als letzte Amtshandlung (mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf).

Nein, wenn ein stellvertretendes Mitglied der SBV in die Position der Vertrauensperson nachrückt.
Nachwahl von stellvertretenden Mitglieder der SBV, wenn kein stellvertretendes Mitglied mehr vorhanden ist. Ist eine der Aufgaben der Vertrauensperson, hier einen Wahlvorstand zu bestellen. Bei 120 Beschäftigte mit (Schwer-)Behinderung ist das formliche Wahlverfahren anzuwenden.

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Gruß
Wolfgang

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