vorzeitige Wahl (Allgemeines)

WoBi, Friday, 21.03.2025, 11:53 (vor 578 Tagen) @ CHM

Hallo CHM,

Dürfen wir die komplette SBV vorzeitig neu wählen?

Ja, wenn alle (vier) Personen aus dem Ehrenamt ausscheiden z.B. einen Rücktritt erklären.
Hier sollte die Vertrauensperson noch einen Wahlvorstand bestellen, so als letzte Amtshandlung (mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf).

Nein, wenn ein stellvertretendes Mitglied der SBV in die Position der Vertrauensperson nachrückt.
Nachwahl von stellvertretenden Mitglieder der SBV, wenn kein stellvertretendes Mitglied mehr vorhanden ist. Ist eine der Aufgaben der Vertrauensperson, hier einen Wahlvorstand zu bestellen. Bei 120 Beschäftigte mit (Schwer-)Behinderung ist das formliche Wahlverfahren anzuwenden.

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Gruß
Wolfgang


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