Vorstellungsgespräch erlaubte Fragen (Allgemeines)

Frank, Saturday, 22.03.2025, 11:54 (vor 577 Tagen)

Hallo in die community. Ich freue mich, dass es ein so aktives Forum gibt das gerade einer neu im Amt befindlichen SBV eine gute Hilfestellung ist. Vielen Dank dafür.

Ich werde in der jüngeren Zukunft mein erstes Vorstellungsgespräch als SBV erleben dürfen. Zu den Aspiranten, die sich vorstellen, gibt es auch zwei Schwerbehinderte Menschen, die sich auf eine Stelle in unserem Bereich bewerben. Im Gespräch mit unserem recht starken Personalrat hat er mir mitgeteilt, dass er die betreffenden Personen schon kennt und das Vorstellungsgespräch abkürzen wird. In Gesprächen mit meinem Amtsvorgänger im Verlauf der Übergabe zeichnet sich ab, dass Angaben zu den Bewerbern, die Angaben, die mir zu Teil geworden sind vom Personalrat ehemaliger SBV unterschiedlich die Bewerber beschrieben. Sehe ich es falsch, wenn ich das Vorstellungsgespräch so zu führen, als wären die Personen völlig unbekannt um mir die Möglichkeit der amtierenden Schwerbehindertenvertretung, sich ein vollumfängliche Bild von allen Bewerbern zu machen.
Gibt es denn Fragen, die in diesem Zusammenhang auf keinen Fall gestellt werden dürfen? Ich weiß, die Fragestellungen müssen sich immer auf die ausgeschriebene Stelle beziehen und die grundlegenden Sachen hinsichtlich Gesundheit etc. sind mir bekannt.

Ich freue mich auf Euro Unterstützung zum Themengebiet

Vorstellungsgespräch erlaubte Fragen

Luculus, Thursday, 03.04.2025, 07:44 (vor 565 Tagen) @ Frank

Hallo und Glückwunsch zur Wahl :-)
Es geht also um Vorstellungsgespräche im öffentlichen Dienst... Habt ihr eine Inklusionsvereinbarung? Steht da was drin? Erfüllt ihr die Quote?

Seltsame Einstellung des Personalrates. Er ist Beobachter des Verfahrens, da wüsste ich jetzt nicht was er abkürzen will. Die Fragen an alle Bewerber*innen müssen gleich sein. Will bei uns der kommunale AG nach "Gesundheit" fragen so darf er allen gleichlautend die Frage nach der Eignung für die konkret im Job auszuführenden Tätigkeiten stellen. Im ÖD müssen wir ja auch auf die Zugänglichkeit öffentlicher Ämter nach Grundgesetz achten. Als SBV musst du darauf achten, dass das Verfahren fair abläuft.
Die Personen könnten sich konkret weiterentwickelt haben, sich besser vorbereitet haben und einen besseren Tag gehabt haben. Jedes Verfahren ist für sich zu beurteilen und die Erfahrungswerte von vorausgegangenen sind nicht zu verwenden!

Vorstellungsgespräch erlaubte Fragen

Frank, Thursday, 03.04.2025, 08:31 (vor 565 Tagen) @ Luculus

Servus,
Danke für deine Antwort ja, bei uns ist das schon sehr spannend altgedienter Personalrat halt die denken, die können machen, was sie wollen. Eine Inklusionvereinbarung haben wir natürlich nicht. Das ist das nächste Thema, was ich angehen werde.
Aber genau, wie du es geschrieben hast, so sehe ich es auch. Das Verfahren muss für alle gleich ablaufen. Alle müssen die gleichen Fragen bekommen, meine Vergleichbarkeit herzustellen.

RSS-Feed dieser Diskussion