Teilzeit (Antragstellung / Widerspruch)
Hallo,
wie kommen denn BR und SBV auf die Idee, TZ-Anträge für Beschäftigte zu stellen?
Das ist eine individualrechtliche Angelegenheit, bei der das Initiativrecht ausschließlich bei dem/der betroffenen Beschäftigten liegt. Einen wie auch immer gearteten "Antrag", der von SBV oder BR gestellt wird, kann der AG getrost ignorieren.
Ansonsten gilt bei einem TZ-Antrag gem. § 164 Abs. 5 SGB IX, daß sämtliche Formvorschriften des TzBfG nicht gelten und ein solcher Antrag jederzeit möglich ist.
--
&Tschüß
Wolfgang