Teilzeit (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.04.2025, 09:48 (vor 557 Tagen) @ Thomas Plaggenborg

Hallo,

wie kommen denn BR und SBV auf die Idee, TZ-Anträge für Beschäftigte zu stellen?

Das ist eine individualrechtliche Angelegenheit, bei der das Initiativrecht ausschließlich bei dem/der betroffenen Beschäftigten liegt. Einen wie auch immer gearteten "Antrag", der von SBV oder BR gestellt wird, kann der AG getrost ignorieren.

Ansonsten gilt bei einem TZ-Antrag gem. § 164 Abs. 5 SGB IX, daß sämtliche Formvorschriften des TzBfG nicht gelten und ein solcher Antrag jederzeit möglich ist.

--
&Tschüß

Wolfgang


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