Verteilung der Arbeitszeit bei Teil Erwerbsminderungsrent (Stellvertreter/in)

Katana, Thursday, 17.04.2025, 08:58 (vor 551 Tagen)

Hallo,
frage in die Runde. Arbeite 5 Stunden täglich an 5 Tagen in der Woche. Ist es auch möglich die 25 Stunden nun an 3 Tagen zu leisten. Um die SBV zum Beispiel eine Sprechzeit von 7-16 Uhr anzubieten? Und dies mit anderen Stellvertretern abzustimmen. Habe in Foren usw. keine klare aussage gelesen. Oft wird auf den Gesetzestext verwiesen.3-6 Stunden täglich. Ausnahmen würden wohl gemacht wenn ja wer stimmt zu. Danke für die Antworten.
Gruß Armin


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion