Merkzeichen B - Dienstreise (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Sunday, 01.10.2006, 11:57 (vor 6423 Tagen) @ Andreas L.

Hallo Andreas,

das Mz. „B“ bedeutet ja nicht, dass der Schwerbehinderte nicht alleine handlungsfähig ist oder nicht alleine unterwegs sein darf. Es bedeutet, dass der Betroffene sofern er öffentliche Verkehrsmittel nutzt seine Begleitperson „kostenfrei“ mitreisen darf also keinen Fahrschein bedarf.

Es besagt, dass sofern er für die Dienstreise Begleitung bedarf der AG diese ggf. stellen muss. Er kann aber auch für solche DR ggf. in Absprache mit dem AG eine Person seines Vertrauens als Begleitperson in Anspruch nehmen. So hatte ich es schon im Unternehmen.

Versicherungstechnische Fragen kann dir wohl hier im Forum keiner beantworten ich würde auch wegen des möglichen Haftungsrisiko davon abraten. Dafür gibt es entsprechende Fachstellen oder ggf. der AG muss diese beantworten.

Auf alle Fälle darf das Mz. „B“ nicht dazu führen/genutzt werden, dass der Schwerbehinderte kein selbst bestimmtes Leben mehr führen kann. Denn auch Schwerbehinderte haben ein Recht auf Selbstbestimmung.


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