Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) - Wer zahlt? (Allgemeines)

bf-sbv, Thursday, 15.05.2025, 10:16 (vor 523 Tagen)

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Die AN möchte nach langer Krankheit in den Betrieb zurückkehren. Die Aussteuerung aus dem Krankengeld liegt lange zurück, das ALG1 wird noch bis August gezahlt. Als Beamtengattin fällt wohl der Bezug von Bürgergeld grundsätzlich weg.
Welche Lohnersatzleistungen bezieht die AN für den Zeitraum der Stufenweisen Wiedereingliederung? Wie sieht es mit Leistungen zur Sozialversicherung aus?
VG, Markus

Tags:
Hamburger Modell, Arbeitslosengeld, Aussteuerung

Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) - Wer zahlt?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 15.05.2025, 12:09 (vor 523 Tagen) @ bf-sbv

Hallo,

bei Wiedereingliederung nach AU ist der/die Beschäftigte weiterhin AU. Ja nach Dauer besteht weiterhin Anspruch auf Krankengeld oder - nach "Aussteuerung" - ALG 1.

--
&Tschüß

Wolfgang

Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) - Wer zahlt?

bf-sbv, Thursday, 15.05.2025, 12:45 (vor 523 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für Deinen Beitrag. So weit ist mir das auch bekannt.
Was aber passiert, wenn die Wiedereingliederung erst nach Ende der Bezugsdauer für ALG1 stattfindet?

Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) - Wer zahlt?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 15.05.2025, 14:20 (vor 523 Tagen) @ bf-sbv

Hallo,

noch mal:
Es gelten für eine Wiedereingliederung dieselben Regelungen wie sonst auch bei AU. Sind die Ansprüche auf KG und ALG1 ausgeschöpft, bleibt nur noch Bürgergeld (oder wie es auch immer zukünftig heißen wird), wenn die Voraussetzungen vorliegen.
wenn nicht, gibt's nichts.

--
&Tschüß

Wolfgang

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