Kündigung von Schwerbehinderten (Kündigung)

hackenberger, Sunday, 01.10.2006, 12:03 (vor 6423 Tagen) @ Bierfaß

Hallo,

das Intergrationsamt legt nicht den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung fest. Es sagt nur ja (Zustimmung) oder nein (Ablehnung). Das weitere ergibt sich rein aus den arbeitsrechtlichen Fakten (ArbV/Kündigung/TV und Gesetz oder in der Folge ggf. ein Urteil des ArbG). Stimmt in diesem Falle das Intergrationsamt der Kündigung zu, wird die Kündigung nach den arbeitrechtlichen Gruundsätzen wirksam.


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