Ausserordentliche Kündigung als SBV und BR. .Frage zur Anhörung der SBV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 14.03.2026, 11:39 (vor 207 Tagen) @ Moonwalker

Hallo,

für Deine erste Stellvertreterin gilt für die Amtsausübung dasselbe wie für Dich. Sie kann (und muss) also die SBV-Stellungnahme in Deinem Fall abgeben.
Die Stellungnahme der 2. Stellvertreterin dürfte rechtsunwirksam sein. Wenn der AG darauf beharrt, hat er beim Integrationsamt und/oder im KüSchutz-Prozess höchstwahrscheinlich ein Problem wegen § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX.

Wenn Du keine oder nur eingeschränkte Zugänge zu den SBV-Akten hast, weil Dein AG Arbeitsmittel eingezogen hat, solltest Du auch dagegen rechtlich vorgehen.

Für Dein BR-Mandat gelten in Bezug auf die Kündigung nochmal andere Vorschriften des BetrVG.
by the way: Auch wenn Du natürlich nicht in eigener Sache als BR abstimmen darfst, darf (und soll) Dich der BR natürlich trotzdem vor seiner Abstimmung anhören.

--
&Tschüß

Wolfgang


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