Ausserordentliche Kündigung als SBV und BR. .Frage zur Anhörung der SBV (Allgemeines)
Hallo,
für Deine erste Stellvertreterin gilt für die Amtsausübung dasselbe wie für Dich. Sie kann (und muss) also die SBV-Stellungnahme in Deinem Fall abgeben.
Die Stellungnahme der 2. Stellvertreterin dürfte rechtsunwirksam sein. Wenn der AG darauf beharrt, hat er beim Integrationsamt und/oder im KüSchutz-Prozess höchstwahrscheinlich ein Problem wegen § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX.
Wenn Du keine oder nur eingeschränkte Zugänge zu den SBV-Akten hast, weil Dein AG Arbeitsmittel eingezogen hat, solltest Du auch dagegen rechtlich vorgehen.
Für Dein BR-Mandat gelten in Bezug auf die Kündigung nochmal andere Vorschriften des BetrVG.
by the way: Auch wenn Du natürlich nicht in eigener Sache als BR abstimmen darfst, darf (und soll) Dich der BR natürlich trotzdem vor seiner Abstimmung anhören.
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&Tschüß
Wolfgang