Bewerbungsverfahren zweistufig (Allgemeines)

magheinz ⌂, Friday, 20.03.2026, 15:07 (vor 213 Tagen)

Wie sehr ihr die Beteiligungsrechte und Anhörungsrechte in fogendem Fall:
Ganz normale Ausschreibung, 200 Bewerber.

Alle Bewerber die die zwingenden Kriterien erfüllen und alle schwerbehinderten haben daraufhin eine Aufgabe zugeschickt bekommen auf deren Lösung Punkte vergeben wurden.
Warum ein Bewerber X Punkte hat ist nicht transparent.

Kann man das analog wie bei einer Leistungsbewertung sehen, bei der die SBV immer vor der Entscheidung anzuhören ist?

Ich konnte schon durchsetzen, dass alle schwerbehinderten einzuladen sind, egal wie viele Punkte sie haben, da durch diese Aufgabe nicht festgestellt werden kann, ob sie offensichtlich ungeeignet sind. Wie stelle ich sicher, dass hier niemand benachteiligt wurde?

Bewerbungsverfahren zweistufig

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 20.03.2026, 17:58 (vor 213 Tagen) @ magheinz

Hallo,

wenn bei Euch der § 165 SGB IX anzuwenden ist, dann lässt sich das Recht auf ein Vorstellungsgespräch auch nicht durch wie auch immer geartete Vorauswahlverfahren "aushebeln". ggfs. muß der AG dabei ggü der SBV in jedem Einzelfall begründen, warum ein schwerbehinderter/gleichgestellter Bewerber "offensichtlich ungeeignet" ist.

In Bezug auf die intransparenten Bewertungskriterien hättest Du schon im Zusammenhang mit der Prüfpflicht gem. § 164 SGB IX reagieren müssen und die vollständige Offenlegung dieser Kriterien verlangen müssen. Das solltest Du jetzt in Bezug auf den zweiten Teil des Verfahrens nachholen und beim AG aktiv einfordern. (vergl. Düwell in LPK-SGB IX, § 164 Rn 153f).

--
&Tschüß

Wolfgang

Bewerbungsverfahren zweistufig

magheinz ⌂, Friday, 20.03.2026, 18:12 (vor 213 Tagen) @ albarracin

Hallo,

wenn bei Euch der § 165 SGB IX anzuwenden ist, dann lässt sich das Recht auf ein Vorstellungsgespräch auch nicht durch wie auch immer geartete Vorauswahlverfahren "aushebeln". ggfs. muß der AG dabei ggü der SBV in jedem Einzelfall begründen, warum ein schwerbehinderter/gleichgestellter Bewerber "offensichtlich ungeeignet" ist.

Da konnte ich durchsetzen, dass "meine" Kandidaten eingeladen werden.
Ach so, ja: wir sind öffentlicher Dienst und fallen unter den 165.

In Bezug auf die intransparenten Bewertungskriterien hättest Du schon im Zusammenhang mit der Prüfpflicht gem. § 164 SGB IX reagieren müssen und die vollständige Offenlegung dieser Kriterien verlangen müssen. Das solltest Du jetzt in Bezug auf den zweiten Teil des Verfahrens nachholen und beim AG aktiv einfordern. (vergl. Düwell in LPK-SGB IX, § 164 Rn 153f).

Ich hab die Bewertungskriterien vorher nicht angefordert, hätte ich wohl tun sollen.
Ich hab jetzt aber die Bewertung und die Begründung der Bewertung abgefordert. Das braucht nur noch etwas Überredungskunst.

Das wird ein spannender Montag.
Bin schon am Kämpfen wegen den Terminen für die Gespräche. Ich finde es ungünstig, die in die Osterferien zu legen.

Bewerbungsverfahren zweistufig

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 20.03.2026, 18:51 (vor 213 Tagen) @ magheinz

Hallo,

Hallo

Bin schon am Kämpfen wegen den Terminen für die Gespräche. Ich finde es ungünstig, die in die Osterferien zu legen.

Dafür sollte es Stellvertreter*innen geben.

--
&Tschüß

Wolfgang

Bewerbungsverfahren zweistufig

magheinz ⌂, Friday, 20.03.2026, 19:01 (vor 213 Tagen) @ albarracin

Hallo,


Hallo

Bin schon am Kämpfen wegen den Terminen für die Gespräche. Ich finde es ungünstig, die in die Osterferien zu legen.


Dafür sollte es Stellvertreter*innen geben.

Das ist klar.
Ich finde es generell ungünstig,.

Bewerbungsverfahren zweistufig

BadHairDay, Wednesday, 25.03.2026, 11:26 (vor 209 Tagen) @ albarracin

Ich klinke mich da mal kurz ein. Bei uns (ÖD) wird das ähnlich gehandhabt auch für Azubi. Die Schwerbehinderten werden auch immer zum Gespräch geladen egal wie der Test ausfiel (Ansonsten gibt es eine zu erreichende Mindestpunktzahl). Die Ergebnisse des Test fließen am Ende aber stark in das Endergebnis ein so dass einige auf Grund der Tests rein rechnerisch keine Chance mehr haben die notwendige Gesamtpunktzahl zu erreichen. Viele beantragen aber keine Nachteilsausgleiche für den Test und schneiden daher schlechter ab. Ist es in Ordnung die Testergebnisse der Vorauswahl ins GEsamtergebnis zu übertragen?

Bewerbungsverfahren zweistufig

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 25.03.2026, 11:39 (vor 209 Tagen) @ BadHairDay

Hallo,

Ist es in Ordnung die Testergebnisse der Vorauswahl ins GEsamtergebnis zu übertragen?

Das kommt darauf an, wie der Prozess insgesamt gestaltet ist. Grundsätzlich haben AG bzw. Dienstherren hier eine große Gestaltungsfreiheit - ggfs. unter Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen.

--
&Tschüß

Wolfgang

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