SBV mit Assistenzkraft bei PR Sitzungen (Stellvertreter/in)

makabena, Tuesday, 24.03.2026, 14:39 (vor 209 Tagen)

Hallo allerseits,

durch eine Neuwahl wurde die stv SBV neu besetzt. Aufgrund ihrer Behinderung hat die Stv eine Assistenzkraft (Arbeitsassistenz).
Frage : wie verhält sich die Sachlage bei Vertretung der VP in Personalratsitzungen? Darf die Assistenz mit dabei sein? (Hintergrund die Wahrung der Vertraulichkeit bei PR Sitzungen)

SBV mit Assistenzkraft bei PR Sitzungen

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 24.03.2026, 18:45 (vor 209 Tagen) @ makabena

Hallo,

einer notwendigen Assistenzkraft darf die Teilnahme nicht verweigert werden, wenn ansonsten die Mandatsausübung unmöglich ist.
Grundsätzlich ist eine Assistenzkraft sowieso zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kann ja dann vor der ersten Teilnahme nochmals auf die besondere Verschwiegenheit verpflichtet werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

SBV mit Assistenzkraft bei PR Sitzungen

makabena, Wednesday, 25.03.2026, 10:09 (vor 209 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin,

vielen Dank für die schnelle Aufklärung. Habe eine solche Antwort erhofft. :-)
Damit können wir gut umgehen.

SBV mit Assistenzkraft bei PR Sitzungen

PolWol, Monday, 04.05.2026, 18:41 (vor 168 Tagen) @ albarracin

Hallo,

wie kann der BR-Vorsitzender bzw. das Gremium feststellen, ob eine Assistenzkraft zur Mandatsausübung erforderlich ist?

Die Assistenzkraft ist für die Ausübung der geschuldeten Arbeitsleistung erforderlich. Aber ist eine Assistenzkraft für eine Ehrenamtsausübung erforderlich?

Ist eine Nachfrage zulässig, für welche Tätigkeit bei der Ehrenamtsausübung die Assistenzkraft erforderlich ist?

Wer übernimmt die Kosten für eine erforderliche Arbeitsassistenz im Ehrenamt?

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