Ablehnung wegen bestehendem Tarifvertrag (Gleichstellung)

Jule, Brandenburg, Saturday, 11.04.2026, 23:54 (vor 191 Tagen)

Liebe Mitstreiter*innen,

aktuell habe ich mehrfach Mitarbeiter*innen in meiner Beratung gehabt, deren Gleichstellung abgelehnt wurde. Grund hierfür war das Bestehen eines Tarifvertrages im öffentlichen Dienst. Es lag in allen Fällen kein besonderer Kündigungsschutz vor, lediglich längere Kündigungsfristen als gesetzlich vorgeschrieben.

Mir ist eine Änderung der Arbeitsanweisung der BA nicht bekannt. Gibt es in unserer Gemeinschaft weitere Erkenntnisse? Ich habe hier einen Widerspruch im Sinn. Habt Ihr Anregungen?

DANKE für Eure Unterstützung.

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Herzliche Grüße

Jule

Ablehnung wegen bestehendem Tarifvertrag

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 12.04.2026, 18:54 (vor 190 Tagen) @ Jule

Hallo,

bist Du sicher, daß Du die Ablehnungsbegründung richtig interpretiert hast?

Tariflich verlängerte Kündigungsfristen sind für sich kein Ablehnungsgrund für eine Gleichstellung.

Nur die in allen TVen des öD vorgegebene ordentliche Unkündbarkeit kann ein Ablehnungsgrund sein, muß es aber nicht, wenn richtig argumentiert wird.

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&Tschüß

Wolfgang

Ablehnung wegen bestehendem Tarifvertrag

BadHairDay, Tuesday, 14.04.2026, 08:43 (vor 189 Tagen) @ albarracin

Es könnte ja sein, dass der TVÖD als besonderer Kündigungsschutz angegeben wurde, er aber mangels Dauer an Betriebszugehörigkeit noch nicht greift. Die Agentur prüft ja nicht ob das tatsächlich vorliegt.
Was gebt ihr den bei "Unkündbarkeit" an? Bei uns wird es auch immer schwieriger, vor allem bei Leuten die es wirklich brauchen. Uns es scheint willkürlicher zu werden.

Ablehnung wegen bestehendem Tarifvertrag

Nobi69, Potsdam, Wednesday, 15.04.2026, 13:54 (vor 187 Tagen) @ Jule

GL-Anträge wurden bei uns ebenfalls mit dieser Argumentation und Begründung regelmäßig vom Amt...abgelehnt.

Bei einem SBV Seminar habe ich von einem Arbeitsrechtler gelernt, dass wir die Frage nach einem tarifvertraglichen Schutz -ignorieren- können. Damit sind wir in der Vergangenheit ganz gut gefahren.

In einem Widerspruch würde ich eher nicht gehen, sondern nach ein paar Monaten einen neuen Antrag stellen.

Lg..Nobi69

Ablehnung wegen bestehendem Tarifvertrag

Jule, Brandenburg, Sunday, 19.04.2026, 11:05 (vor 184 Tagen) @ Nobi69

Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen, herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen.

Bisher haben wir die Beantwortung der Frage nach dem besonderen Kündigungsschutz immer dem Arbeitgeber überlassen. Das war bisher auch nie das Problem.

Zum aktuellen Stand: es wurde Widerspruch eingelegt, mit der Bitte die Antwort des Arbeitgebers einsehen zu wollen. Mal sehen was passiert. Ich halte Euch gern auf dem Laufenden.

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Herzliche Grüße

Jule

Ablehnung wegen bestehendem Tarifvertrag

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 19.04.2026, 11:17 (vor 184 Tagen) @ Jule

Liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen, herzlichen Dank für Eure Rückmeldungen.

Hallo,

das hier


es wurde Widerspruch eingelegt, mit der Bitte die Antwort des Arbeitgebers einsehen zu wollen. Mal sehen was passiert. Ich halte Euch gern auf dem Laufenden.

ist zu wenig.

Bei einem Widerspruch sollte immer allgemein "Akteneinsicht" verlangt werden, um alle entscheidungsrelevanten Aspekte prüfen zu können.
Dazu gehört bei einem GS-Antrag nicht nur die Stellungnahme des AG, sondern auch die Entscheidungsbegründung der Sachbearbeitung. Auch diese kann fehlerhaft sein.

Auch muß gerade im Sozialrecht bei der Akteneinsicht auch immer geprüft werden, ob die Behörde überhaupt alle notwendigen Verfahrensschritte durchgeführt hat.

Ich habe zB schon Akten gesehen, bei denen die Anhörung von BR und/oder SBV schlicht vergessen wurde oder aber im Begründungsblatt behauptet wurde, daß die SBV nicht geantwortet hätte.

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&Tschüß

Wolfgang

Ablehnung wegen bestehendem Tarifvertrag

marvie, Friday, 24.04.2026, 11:58 (vor 179 Tagen) @ Jule

Hallo Jule,
nicht nur der erweiterte Kündigungsschutz ist ein Grund für die Gleichstellung, insbesondere bestehen für Gleichgestellte Ansprüche auf Ansprüche nach §164 Abs. 4. SGB IX.

VG Frank

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