Zeuge vor Gericht (Allgemeines)
Hallo,
zwar nicht als Zeuge, aber als ehrenamtlicher Richter kann ich Dir sagen, daß Deine gesetzliche Schweigepflicht auch bei einem Gerichtsverfahren besteht.
Es steht Dir aber frei, mit dem/der betroffenen Beschäftigten, um dessen/deren Daten es geht im Vorfeld zu sprechen und Dir (schriftlich) eine volle oder teilweise Schweigepflichtsentbindung geben zu lassen.
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&Tschüß
Wolfgang