Zeuge vor Gericht (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 22.05.2026, 08:59 (vor 151 Tagen) @ Karin73

Hallo,

zwar nicht als Zeuge, aber als ehrenamtlicher Richter kann ich Dir sagen, daß Deine gesetzliche Schweigepflicht auch bei einem Gerichtsverfahren besteht.

Es steht Dir aber frei, mit dem/der betroffenen Beschäftigten, um dessen/deren Daten es geht im Vorfeld zu sprechen und Dir (schriftlich) eine volle oder teilweise Schweigepflichtsentbindung geben zu lassen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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