Arbeitschutz für SBV (Allgemeines)
Moin
Nach meiner Einschätzung gibt es keine Gefährdungsbeurteilung für Gruppen, sondern immer nur auf den jeweiligen Arbeitsplatz bezogen.
§5 +§6 ArbschtzG.
Wenn ich meine Tätigkeit als SBV ansehe, könnte jede GBU von einem Büroarbeitsplatz herangezogen werden.
Und da ich nicht freigestellt bin, habe ich natürlich auch eine GBU für meinen "normalen " Arbeitsplatz.
Und verantwortlich ist immer der Unternehmer/ Arbeitgeber, er muss sich darum kümmern, das eine GBU erstellt wird.Auch da wieder ArbschtzG.
Grüße Delta