Arbeitschutz für SBV (Allgemeines)

Delta, Niedersachsen, Thursday, 11.06.2026, 11:12 (vor 118 Tagen) @ magheinz

Moin

Nach meiner Einschätzung gibt es keine Gefährdungsbeurteilung für Gruppen, sondern immer nur auf den jeweiligen Arbeitsplatz bezogen.
§5 +§6 ArbschtzG.

Wenn ich meine Tätigkeit als SBV ansehe, könnte jede GBU von einem Büroarbeitsplatz herangezogen werden.

Und da ich nicht freigestellt bin, habe ich natürlich auch eine GBU für meinen "normalen " Arbeitsplatz.

Und verantwortlich ist immer der Unternehmer/ Arbeitgeber, er muss sich darum kümmern, das eine GBU erstellt wird.Auch da wieder ArbschtzG.

Grüße Delta


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