plötzlicher Ausfall der SBV (Allgemeines)

vandebill, Wednesday, 22.07.2026, 13:35 (vor 90 Tagen)

Hallo zusammen, aufgrund eines Vorfalls den ich erleben musste, beschäftigt mich die Frage, was passiert wenn ich als SBV von jetzt auf gleich gesundheitlich ausfalle und nicht mehr in der Lage bin mich zu vermitteln. Also einfach weg, wenn ihr versteht. Die Unterlagen der Kolleginnen und Kollegen, die ich von der "alten" SBV damals "geerbt" habe, sind z.T. plus Neuzugänge noch immer im erforderlichen Bestand. Viele haben sich in meiner Amtszeit hinsichtlich des GdB`s, Ausrichtung des Arbeitsplatzes etc. verändert und beinhalten in sich für die weitere Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen mit einer SB durch meine Nachfolge ein enormes Wissen und Erfahrungen.

Habt ihr in solch einem Fall für euch etwas geregelt?

Auch wenn es damals, als ich das Amt übernommen habe gemacht wurde, durften die Unterlagen mir einfach übergeben werden? Darf ich das in der heutigen DSGVO Zeit?

Wenn ich die Unterlagen nicht mehr übergeben kann, wer darf es machen?

Habt ihr Antworten für mich?

Beste Grüße

Chris

DSGVO und SBV

Cebulon, Wednesday, 22.07.2026, 16:38 (vor 89 Tagen) @ vandebill

… in der heutigen DSGVO-Zeit

Zum Thema SBV-Datenschutz allgemein
vergleiche beispielsweise 17x diese FAQ
aus Baden-Württemberg, LfDI Stuttgart

Gruß,
Cebulon

plötzlicher Ausfall der SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 22.07.2026, 21:11 (vor 89 Tagen) @ vandebill

Hallo zusammen,

Hallo,

aufgrund eines Vorfalls den ich erleben musste, beschäftigt mich die Frage, was passiert wenn ich als SBV von jetzt auf gleich gesundheitlich ausfalle und nicht mehr in der Lage bin mich zu vermitteln. Also einfach weg, wenn ihr versteht. Die Unterlagen der Kolleginnen und Kollegen, die ich von der "alten" SBV damals "geerbt" habe, sind z.T. plus Neuzugänge noch immer im erforderlichen Bestand.

Dann solltest Du eine gewählte Stellvertretung haben


Habt ihr in solch einem Fall für euch etwas geregelt?

Das ist gesetzlich geregelt - in § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX


Auch wenn es damals, als ich das Amt übernommen habe gemacht wurde, durften die Unterlagen mir einfach übergeben werden? Darf ich das in der heutigen DSGVO Zeit?

Ja, weil es für diese spezielle Interessenvertretung SBV gesetzliche Rechte gibt, die auf Art. 9 Abs. 2 Lit b beruhen:

https://dsgvo-gesetz.de/art-9-dsgvo/

--
&Tschüß

Wolfgang

SBV-Akten an Amtsnachfolger?

Cebulon, Saturday, 25.07.2026, 16:46 (vor 86 Tagen) @ vandebill

… durften die Unterlagen mir einfach übergeben werden? Darf ich das in der heutigen DSGVO-Zeit?

Siehe dazu z.B. FAQ 14:
14. Können die SBV-Akten beim Ausscheiden aus dem Amt direkt an Amtsnachfolgende übergeben werden?

„Nein, dies ist nicht ohne weiteres möglich. Unterlagen, die nicht im Rahmen der regulären Beteiligungsverfahren bei der SBV befindlich sind, können nur dann an Amtsnachfolgende weitergegeben werden, wenn die betroffene Person in dieses Vorgehen zuvor eingewilligt hat. Wurde durch die betroffene Person keine vorherige Einwilligung erteilt, so sind die erhaltenen Unterlagen vom ausscheidenden SBV-Mitglied an die betroffene Person zurück zu geben.“

Gruß,
Cebulon

SBV-Akten an Amtsnachfolger?

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 26.07.2026, 11:16 (vor 86 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

das heißt aber auch im Umkehrschluss, daß die Unterlagen, die die SBV als gesetzliche AN-Vertretung im Rahmen ihrer Mandatsrechte bekommen hat, ist natürlich an das Amt und nicht an eine konkrete Person gebunden und darf auch ohne ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden.

Unabhängig davon benötigt aber jede SBV eine Strategie zur Datensparsamkeit. Akten, die zB wegen Zeitablauf nicht mehr relevant sind, müssen auch konsequent von der SBV gelöscht werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

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