Stützen (Wahlen)

hackenberger, Sunday, 08.10.2006, 11:21 (vor 6417 Tagen) @ Helga

Hallo Helga,

falls beide Wahlvorschläge von unterschiedlichen „Listenführen“ eingereicht wurden. Also es sich um zwei getrennte/eigenständige Wahlvorschläge handelt ,sind beide gültig. Dass das Wahlausschreiben neu aufgelegt werden musste spielt keine Rolle.

Man (passiv Wahlberechtigter) kann auf zwei unterschiedlichen Wahlvorschlägen kandidieren (auf Wahlvorschlag A als VPSchwb und auf Wahlvorschlag B als Stelli). Diese beiden getrennten/unterschiedlichen Wahlvorschlägen können von den gleichen Wahlberechtigten (aktiv Wahlberechtigten) gestützt/unterschrieben werden.

Nur wenn die gleichen aktiven Wahlberechtigten für die gleiche "Position/Amt/Mandat" unterschiedliche Wahlbewerber stützen (unterschreiben) muss der Wahlvorstand diese auffordern sich zu erklären welche Unterschrift (Stützung) Bestand haben soll.

Der Wahlvorstand möge sich ggf. einmal die SchwbVWO (Wahlordnung) ansehen. Es gibt auch eine sehr gute Wahlbroschüre beim Integrationsamt. Du findest aber auch alles hierzu hier auf den Webseiten und im Forum.

Bitte einfach einmal den Suchbegriff "Wahl" eingeben.


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