Was ist wenn sich nach der Wahl die Schwbh. anzahl unter 5 Personen verr (Wahlen)

Fränki23, Wednesday, 11.10.2006, 21:52 (vor 6413 Tagen)

Hallo
Ich habe mich schon angemeldet mit Fraenki23 kann mich aber nicht mehr einloggen. Komischerweise finde ich auch bei meinen Emails kein Mail vom Forum.
Nun gut nun mit einem anderen Namen.

Ich möchte gerne einen Schwerbehindertenvertreter wählen lassen. Vom Intigrationsamt habe ich mir Unterlagen schicken lassen um den Wahlablauf in gang zu bringen. Von meiner Gemeinde habe ich mir eine Liste der Schwerbehinderten über 50% und der mit 30% und einer Gleichstellung.
Mir ist aufgefallen dass nur 8 Schwbh. über 50% und einem mit 30% und Gleichstellung. In den nächsten 2 Jahre scheiden eventuell 4-5 Schwerbehinderte aus so dass nur 4 Schwerbh. im Betrieb sind.

Was geschieht dann mit dem Schwerbehindertenvertreter wenn keine 5 dauerhaft Beschäftigte Schwerbehinderte im Betrieb sind>

Welche Vorteile hat ein mit 30% Schwerbh. wenn er eine Gleichstellung beantragt. Ich habe einem Kollegen dazu geraten und mir wurde immer wieder erklärt dass es Ihm nichts bringt da er im Öffentlichen Dienst eigentlich fast unkündbar sei und durch seine Angehörigkeit von 18 Jahren im Betrieb eigenmtlich keine Vorteil hat.

Kann mir jemand sagen welche Vorteile ich einem 30% Schwerbh. mit der Gleichstellung nennen kann>

Für die Wahlwürde ich gerne die Wahlberechtigten motivieren zu Wählen weis aber nicht welche Argumente ich vorbringen kann außer dass ein Ansprechpartner für die Schwerbeh. zur Verfügung steht der sich um alle Belange kümmert die entstehen können. Ich könnte mir vorstellen dass so mancher sagt dass er wenn er ein Problem hat sch selbst darum kümmern kann. Ich kenne aber auch einen Fall von einem Mitarbeiter der sich nicht getraut hat den Personalrat einzuschalten und nun beim Lohn benachteiligt wurde.

Bitte um Argumente.

Gruß Fränki


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