Korrektes auslegen des Wahlausschreibens (Wahlen)
Hallo,
ich kann Dir leider auch nur eine "Empfindungs-/Einschätzungsmeinung" geben.
Sofern an den Standorten bei welchen die Auslegung zu spät erfolgte wesentliche Anteile von Wahlberechtigten arbeiten, könnte eine "verkürzte" Auslegung (-2 Tage) ein Anfechtungsgrund sein.
Ich würde dann auf Sicherheit setzen und die Wahl (Wahltag) 2 Tage verschieben.
Sorry, aber hier habe auch ich eine Wissenslücke.
Hast Du einmal die Fachleute beim Integrationsamt gefragt>