Korrektes auslegen des Wahlausschreibens (Wahlen)

hackenberger, Saturday, 14.10.2006, 11:55 (vor 6411 Tagen) @ Hexeliene

Hallo,

ich kann Dir leider auch nur eine "Empfindungs-/Einschätzungsmeinung" geben.

Sofern an den Standorten bei welchen die Auslegung zu spät erfolgte wesentliche Anteile von Wahlberechtigten arbeiten, könnte eine "verkürzte" Auslegung (-2 Tage) ein Anfechtungsgrund sein.

Ich würde dann auf Sicherheit setzen und die Wahl (Wahltag) 2 Tage verschieben.

Sorry, aber hier habe auch ich eine Wissenslücke. ;-)

Hast Du einmal die Fachleute beim Integrationsamt gefragt>


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