Weinachtsgeld (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 15.10.2006, 18:35 (vor 6410 Tagen) @ Günter

Hallo Günter,
diese Frage hat nichts mit einer Schwerbehinderung zu tun. :-|

Trotzdem eine Antwort:
Ein Anspruch auf Zahlung einer Gratifikation kann sich zunächst aus dem
Arbeitsvertrag ergeben. Ein solcher arbeitsvertraglicher Anspruch braucht nicht unbedingt schriflich vereinbart zu werden. Eine mündliche Zusage des Arbeitgebers ist ausreichend.
Ansprüche auf Gratifikationen sind auch oft in Tarifverträgen oder in
Betriebsvereinbarungen enthalten.

Je nach dem, wo es geregelt ist steht auch wann, wer, wieviel anteilmäßig bekommt. Also wende dich bitte vertrauensvoll an den BR bzw. die Gewerkschaft.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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