schwb.vorsitzender tritt zurück. reihenfolge nachrücker? (Wahlen)

Golem, Monday, 16.10.2006, 11:23 (vor 6409 Tagen) @ mrymen

Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus der gewählten Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und seinen gewählten Stellvertretern. Alle anderen, die in der Wahl unterlegen sind, gehören nicht zur Schwerbehindertenvertretung.
Fällt die Vertrauensperson aus, rückt der erste Stellvertreter nach. Die Anzahl der vom Wahlvorstand festgelegten Vertreter veringert sich dann um eins! Es gibt keine Nachrücker.

Mit freundlichen Grüßen :-)

Golem


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