Re: Keine SBV und große Probleme

hackenberger, Thursday, 11.03.2004, 10:00 (vor 7351 Tagen) @ Mick

Hallo Mick,

Hier ist zu erst einmal anzumerken, dass es ein
allgemeines Thema ist. Es ist also erst einmal ganz
unabhängig davon zu sehen ob ein Schwerbehinderung
vorliegt oder nicht. Denn auch nichtbehinderte Koll.
können z.B. auf Grund vorübergehender gesundheitlicher
Einschränkungen hier entsprechend betroffen sein.
Daher ist in solchen Dingen auch grundsätzlich der
Betriebsrat zuständig und hier zum Handel aufgefordert.

Ist ein Schwerbehinderter betroffen ist zusätzlich zum
Betriebsrat auch die SchwbV einzubinden.

Was die Beschäftigung von Schwerbehinderten betrifft
hat der Arbeitgeber das SGB IX zu beachten, hier den §
81. (...Schwerbehinderte Menschen haben gegenüber
ihrem Arbeitgeber verschiedene Individualrechte (Abs.
4 Satz 1). Hierzu gehören eine
persönlichkeitsangemessene Beschäftigung..).

In deinem speziellen Falle ist dass nun so: Es gibt
zwei sich wiedersprechende ärztliche
Befunde/Gutachten. Da hilft dann ggf. nur im Rahmen
eines Widerspruches das Gutachten des AG zu
beanstanden und ein 3 Gutachten einzuholen. Hierzu
muss dann aber ggf. auch das Arbeitsgericht bemüht
werden. Das Ganze ist dann aber auch möglicher Weise
mit Kosten verbunden.

Bernhard


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