Dienststellenbegehung im öffentlichen Dienst (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 17.10.2006, 08:36 (vor 6408 Tagen) @ Klaus

Hallo Klaus,
es gibt dazu keine Regeln.

Offizielle Arbeits- bzw. Dienststellenbegehungen (mit Betriebsarzt etc.) wird sowohl der PR wie auch die SchwbV begleiten.

"Spontane" Arbeits- bzw. Dienststellenbegehungen kann die SchwbV auch ohne PR durchführen. Aber bedenke - gemeinsam seid ihr "stärker".

Ein "Hallo-Sagen" beim Dienststellenleiter ist nirgends zwingend vorgeschrieben, aber der gesunde Menschenverstand wird sich nicht dagegen wehren. ;-)

Einfach bei Kollegen/Kollegin vorbeischauen ist so eine Sache. Bei manchen kommt es gut an - andere mögen es nicht. Da ist dein "Fingespitzengefühl" gefragt. Möglich wäre auch sich telefonisch anzukündigen und ein Gespräch außerhalb des Großraumbüros zu führen.

Am Besten wäre es mit einem konkreten Anliegen das Gespräch zu suchen. Die Vielfalt dazu ist groß (...sich Vorstellen, arbeitsplatzbezogene Info, Broschüren vom IA, Flugblatt der Gewerkschaft etc...).

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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