Verdi-Faltblatt (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 19.10.2006, 08:10 (vor 6406 Tagen) @ Martina

Hallo Martina,
du darfst das Faltblatt verteilen solange der betriebliche Ablauf nicht gestört wird.

ver.di gibt auf seinen Internetseiten selbst die Antwort zum Thema "Gewerkschaftliche Werbung" im Betrieb.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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