Verdi-Faltblatt (Wahlen)
Hallo Martina,
du darfst das Faltblatt verteilen solange der betriebliche Ablauf nicht gestört wird.
ver.di gibt auf seinen Internetseiten selbst die Antwort zum Thema "Gewerkschaftliche Werbung" im Betrieb.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter