Wählbar bei Abwesenheit (Wahlen)

Renate Will @, Bremen, Friday, 20.10.2006, 10:12 (vor 7305 Tagen)

Hallo,

auch ich habe noch eine Frage die ich mit der Suchfunktion nicht beantworten konnte.

Kann im vereinfachten Wahlverfahren jemand vorgeschlagen und gewählt werden der
nicht an der Wahlversammlung teilnimmt>
Habe da einen Kollegen der sich aufstellen ließe, aber wegen Urlaub eben nicht
am Wahltag anwesend wäre.

Danke schon mal für die Antwort.

Gruß

Renate

Wählbar bei Abwesenheit

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 20.10.2006, 10:20 (vor 7305 Tagen) @ Renate Will

Hallo Renate,

» Kann im vereinfachten Wahlverfahren jemand vorgeschlagen und gewählt
» werden der nicht an der Wahlversammlung teilnimmt>
JA! Einverständniserklärung sollte aber da sein.
Ungläubige können nachlesen in der Handlungsanleitung zur Wahl auf Seite 70.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Wählbar bei Abwesenheit

hackenberger, Friday, 20.10.2006, 11:11 (vor 7305 Tagen) @ Renate Will

Hallo Renate,

die Einverständniserklärung für die Kandidatur sollte auch eine Erklärung enthalten, dass er sofern gewählt wird die Wahl auch annimmt.

Wählbar bei Abwesenheit

Mariam, Thursday, 26.10.2006, 11:08 (vor 7299 Tagen) @ Renate Will

» Kann im vereinfachten Wahlverfahren jemand vorgeschlagen und gewählt
» werden der
» nicht an der Wahlversammlung teilnimmt>
» Habe da einen Kollegen der sich aufstellen ließe, aber wegen Urlaub eben
» nicht
» am Wahltag anwesend wäre.

Wenn ich es richtig verstehe, werden die Kandidaten im Verlauf der Wählerversammlung vorgeschlagen. Es müßte also genügen, wenn die Einverständniserklärung erst in dem Moment vorgelegt wird. Stimmt das so>

Mariam

Wählbar bei Abwesenheit

hackenberger, Thursday, 26.10.2006, 11:34 (vor 7299 Tagen) @ Mariam

Hallo Mariam,

Wenn es eine Wahl im vereinfachten Wahlverfahren ist.

Ja, er sollte nach dem Vorschlag gefragt werden ob er für die Wahl bereit steht und dann hier seine Erklärung abgeben. Denn es würde ja keinen Sinn machen die Wahl durchzuziehen um dann später bei Ablehnung des Mandates wieder alles von vorne beginnen zu müssen.

Doch hier der Auszug aus der SchwbVWO

§ 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl.
(1) Der Wahlvorstand benachrichtigt die für das Amt der Schwerbehindertenvertretung oder als stellvertretendes Mitglied Gewählten unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung von ihrer Wahl. Erklärt eine gewählte Person nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand ihre Ablehnung der Wahl, ist diese angenommen.
(2) Wird eine Wahl abgelehnt, tritt an die Stelle der Person, die abgelehnt hat, der Bewerber oder die Bewerberin für das Amt der Schwerbehindertenvertretung oder als stellvertretendes Mitglied mit der nächsthöheren Stimmenzahl. Satz 1 gilt für die Wahl mehrerer stellvertretender Mitglieder mit der Maßgabe, dass jeweils der Bewerber oder die Bewerberin mit der nächsthöheren Stimmenzahl nachrückt.

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