Kann Vorsitzender des Wahlvorstandes gleichzeitig Kandidat sein ? (Wahlen)

Hardy, Friday, 20.10.2006, 17:16 (vor 6420 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Damit ist natürlich die "Tür auf" für Wahlvorstände auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist noch den Empfang ihres eigenen Wahlvorschlages per Gegenzeichnung zu bestätigen.
Ermöglicht auf jeden Fall Varianten, die nur Wahlvorstandsmitglieder haben.
Hab da bei uns schon schlechte Erfahrungen gemacht. Manche Wähler erzählen einem beim Unterschriften sammeln halt, dass Sie nicht unterschreiben können, da sie dem Herrn xy schon versprochen hätten, dass sie noch bei ihm unterschreiben. Der Kollege hatte bei den Wahlkanditaten angerufen, er könne wegen Terminschwierigkeiten erst nächste Woche vorbeikommen, um die Unterschrift für den Wahlvorschlag zu holen. Nächste Woche war aber nach Ablauf der Bewerbungsfrist. D. h. der Kollege hat dann seinen Wahlvorschlag noch nach Ablauf der Frist eingereicht. Ist natürlich einfach, wenn man Vorsitzender des Wahlvorstandes ist.

Aber wenn dem so ist, dann ist es so.


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