PC Brille (Hilfsmittel)

hackenberger, Monday, 23.10.2006, 15:13 (vor 6402 Tagen) @ Helga

Hallo Helga,

sinnvoll ist es eigentlich mit dem AG eine Vereinbarung (BV) zu treffen, wonach der AG in berechtigten Fällen einen Zuschuss gewährt. Die Brille bleibt dann Eigentum des AN und er hat auch Einfluss auf die Art (Aussehen).

Sofern der AG notwenige Arbeitmittel (Brille) stellen muss, bleibt sie zum einen Eigentum des AG, muss also auch am Arbeitsplatz verbleiben und der AG bestimmt die Art (Aussehen). Er wird sich dann vermutlich für die billigste Art (1,- € Horngestelltmodel) entscheiden.

Sollte die Brille aus in der Behinderung liegenden Gründen benötig werden und diese auch notwendig sein um das Beschäftigungsverhältnis sichern/erhalten zu können, kann man auch beim Integrationsamt / Rehaträger anfragen wegen Mittel aus der Ausgleichsabgabe.


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