Wahlberechtigung (Wahlen)
Hallo Allerseits,
ich habe folgende Frage:
Ein Mitarbeiter hatte einen Feststellungsbescheid mit einem GdB 50 befristet bis zum 31.08.2006. Ist er noch Wahlberechtigt> (Nachwirkung Feststellungsbescheid>)
Liebe Grüße
Biggi
Hallo Allerseits,
ich habe folgende Frage:
Ein Mitarbeiter hatte einen Feststellungsbescheid mit einem GdB 50 befristet bis zum 31.08.2006. Ist er noch Wahlberechtigt> (Nachwirkung Feststellungsbescheid>)
Liebe Grüße
Biggi
Hallo Biggi,
ist die Befristung schon "amtlich" geworden> Wurde gegen die Befristung und ggf. erfolgte Herabstufung Widerspruch eingelegt>
Auszug aus dem Kommentar von Herrn Adlhoch
Mitgezählt (bei der Anzahl/Mindestanzahl der Wahlberechtigten) werden gemäß § 116 Abs. 1 und 2 aber diejenigen Behinderten, deren Grad der Behinderung sich auf weniger als 50 verringert hat/deren Gleichstellung widerrufen ist,
- wenn der Bescheid, der die Verringerung des Grades der Behinderung feststellt/die Gleichstellung widerruft noch nicht bestandskräftig ist oder
- wenn (nach Bestandskraft jenes Bescheides) der Zeitpunkt der Wahlhandlung noch in die dreimonatige Auslauffrist gemäß § 116 fällt.
Er hat also Wahlrecht!!!