Beginn und Ende der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung (Wahlen)

Wolfgang E., Thursday, 26.10.2006, 10:56 (vor 6414 Tagen) @ Fröti

» Nach § 94 Abs. 7 SGB IX beträgt nun einmal die Amtszeit 4 Jahre und sie „beginnt mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses“ und endet demzufolge auch am 31.10.2006.

Beim Beginn der Amtszeit der neugewählten SBV kommt es darauf an, ob zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Amtszeit der bisherigen SBV bereits beendet ist (§ 94 Abs. 7 Satz 2 SGB IX). Nur dann, wenn die Amtszeit der bisherigen SBV bereits beendet ist, würde die Amtszeit der neugewählten SBV mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses beginnen, ansonsten später. Es ist nicht zutreffend, dass die Amtszeit generell mit der „Bekanntgabe des Wahlergebnisses“ beginnt.
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Einmal unterstellt, dass die Amtszeit der 1998 gewählten SBV bereits mit Ablauf des 30.10.2002 geendet hat und das Wahlergebnis von 2002 wie angegeben am 31.10.2002 bekanntgegeben wurde, würde die Amtszeit der 2002 neugewählten SBV am 31.10.2002 beginnen und mit Ablauf des 30.10.2006 enden.

Wenn hingegen die Amtszeit der 1998 gewählten SBV beispielsweise erst mit Ablauf des 30.11.2002 geendet hätte, würde die Amtszeit der 2002 gewählten SBV erst mit Ablauf des 30.11.2006 enden.


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