Wahlberechtigung (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 26.10.2006, 11:16 (vor 6413 Tagen) @ Biggi50

Hallo Biggi,

ist die Befristung schon "amtlich" geworden> Wurde gegen die Befristung und ggf. erfolgte Herabstufung Widerspruch eingelegt>

Auszug aus dem Kommentar von Herrn Adlhoch

Mitgezählt (bei der Anzahl/Mindestanzahl der Wahlberechtigten) werden gemäß § 116 Abs. 1 und 2 aber diejenigen Behinderten, deren Grad der Behinderung sich auf weniger als 50 verringert hat/deren Gleichstellung widerrufen ist,
- wenn der Bescheid, der die Verringerung des Grades der Behinderung feststellt/die Gleichstellung widerruft noch nicht bestandskräftig ist oder
- wenn (nach Bestandskraft jenes Bescheides) der Zeitpunkt der Wahlhandlung noch in die dreimonatige Auslauffrist gemäß § 116 fällt.

Er hat also Wahlrecht!!!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion