Wählbar bei Abwesenheit (Wahlen)
Hallo Mariam,
Wenn es eine Wahl im vereinfachten Wahlverfahren ist.
Ja, er sollte nach dem Vorschlag gefragt werden ob er für die Wahl bereit steht und dann hier seine Erklärung abgeben. Denn es würde ja keinen Sinn machen die Wahl durchzuziehen um dann später bei Ablehnung des Mandates wieder alles von vorne beginnen zu müssen.
Doch hier der Auszug aus der SchwbVWO
§ 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl.
(1) Der Wahlvorstand benachrichtigt die für das Amt der Schwerbehindertenvertretung oder als stellvertretendes Mitglied Gewählten unverzüglich schriftlich gegen Empfangsbestätigung von ihrer Wahl. Erklärt eine gewählte Person nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand ihre Ablehnung der Wahl, ist diese angenommen.
(2) Wird eine Wahl abgelehnt, tritt an die Stelle der Person, die abgelehnt hat, der Bewerber oder die Bewerberin für das Amt der Schwerbehindertenvertretung oder als stellvertretendes Mitglied mit der nächsthöheren Stimmenzahl. Satz 1 gilt für die Wahl mehrerer stellvertretender Mitglieder mit der Maßgabe, dass jeweils der Bewerber oder die Bewerberin mit der nächsthöheren Stimmenzahl nachrückt.