anfechtung (Wahlen)

traute, Thursday, 26.10.2006, 16:57 (vor 7300 Tagen)

wer von euch kann mir sagen, an wen ein schreiben des gerichts gerichtet sein muß>

wenn die/der vorsitzende des wahlvorstandes für die wahldurchführung zuständig ist, müßte ein schreiben des gerichts bzgl. anfechtung auch an diese person addressiert sein und nicht an die (noch)amtierende SBV, auch wenn sie im wahlvorstand mitglied war. liege ich falsch>

was ist, wenn die zuständigkeit des gerichtlichen schreibens falsch ist> ist das thema damit erledigt> wie wird ein formfehler bewertet>
gruß, traute

Welche Rolle hat der Wahlvorstand bei Wahlanfechtungen?

Wolfgang E., Saturday, 28.10.2006, 12:37 (vor 7298 Tagen) @ traute

» Wenn die/der vorsitzende des wahlvorstandes für die wahldurchführung zuständig ist, müßte ein schreiben des gerichts bzgl. anfechtung auch an diese person addressiert sein und nicht an die (noch) amtierende SBV, auch wenn sie im wahlvorstand mitglied war. liege ich falsch>

Es ist zwar richtig, dass der Wahlvorstand für die Durchführung der Wahl zuständig ist. Das Arbeitsgericht muss aber den Wahlvorstand zum "Gütetermin" nicht laden, da der Wahlvorstand bzw. dessen Vorsitzende/r nicht „Partei“ ist im wahlrechtlichen Sinne. Näheres zu Wahlanfechtungen unter
www.schwbv.de/urteile/24_bv_255_02.pdf

» Von einem anwalt ist beantragt worden, festzustellen, dass meine amtszeit mit dem tag der wahl (05.10) endet. richtig ist, sie endet am 30.11.

Nähere Infos zum Ablauf der Amtszeit sind im Forum nachzulesen unter
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3355#p3390]www.schwbv.de/forum[/link]

Welche Rolle hat der Wahlvorstand bei Wahlanfechtungen?

traute, Wednesday, 15.11.2006, 08:24 (vor 7280 Tagen) @ Wolfgang E.

wie ist es nun richtig>>>
meine neue amtszeit beginnt am 01.12. die wahl wurde angefochten. bin ich trotzdem im amt, bis das gericht eine andere entscheidung getroffen hat>>>>
unter umständen kann das lange dauern.
ich habe nirgendwo antworten zu dieser frage gefunden bzw.
gruß, traute

Welche Rolle hat der Wahlvorstand bei Wahlanfechtungen?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 15.11.2006, 08:38 (vor 7280 Tagen) @ traute

» wie ist es nun richtig>>>
» meine neue amtszeit beginnt am 01.12. die wahl wurde angefochten. bin ich
» trotzdem im amt, bis das gericht eine andere entscheidung getroffen
» hat>>>>
JA
» unter umständen kann das lange dauern.
Stimmt.
» ich habe nirgendwo antworten zu dieser frage gefunden bzw.
Handlungsanleitung zur SchwbV-Wahl Seite 68 Punkt 8

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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