Veröffentlichung der Wählerliste (Wahlen)

Conny, Friday, 27.10.2006, 12:12 (vor 6412 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage zur Wählerliste. Ist es gestattet, die Wahlberechtigten (sprich die Schwerbehinderten) öffentlich im Unternehmen auszuhängen> Das bedeutet, dass alle Mitarbeiter sehen können, wer im Unternehmen schwerbehindert ist. Ich habe zwar schon unter "Urteilen" nachgeschaut, bin aber nicht wirklich schlau daraus geworden.

Danke für eine Antwort!

Viele Grüsse Conny


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