Regulärer Antrag oder Neufestellung (Antragstellung / Widerspruch)

baddy, Monday, 30.10.2006, 16:22 (vor 6395 Tagen) @ Caty

hallo
auf jeden fall einen neuen antrag stellen, da ein melanom mind. GdB 50 ergibt. das hängt von der tumordicke ab. das dürfte dann für die altersteilzeit reichen, aber nur wenn die innerhalb der nächsten 5 jahre in anspruch genommen wird, denn 5 jahre nach op wird noch einmal die heilungsbewährung überprüft. da bereits eine Feststellung besteht, heißt es neufeststellungsantrag. aber die bezeichnung ist völlig egal.

gruß baddy


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