Nur je 1 Bewerber als SBV bzw. Stellvertreter (Wahlen)

Wolfgang E., Monday, 30.10.2006, 19:02 (vor 6394 Tagen) @ Anja Daub

» Was ist zu tun, wenn für das Amt der SBV und für das Amt des Stellvertreters jeweils nur ein gültiger Wahlvorschlag eingegangen ist> Kann dann eine "Wahl" stattfinden>

Es muss schon deshalb gewählt werden, da es keine gegenteilige Vorschrift gibt, zumal theoretisch und abstrakt nicht auszuschließen ist, dass keiner oder nur einer der Wahlbewerber tätsächlich gewählt wird.

Sofern der Wahlvorstand jedoch beschlossen haben sollte, dass mehrere Stellvertreter zu wählen sind, hat er insoweit eine Nachfrist einzuräumen.


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