Wahlschein (Wahlen)
» Im Klartext heißt das also, der Wahlvorstand
» könnte es auch gelten lassen>
Wenn ich im Wahlvorstand wäre, dann würde ich für ungültig plädieren.
Dein WV ist aber in dieser Frage autonom.
Und du weist ja: "Wo kein Kläger - da kein Richter"
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter