Wahlschein (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 30.10.2006, 20:12 (vor 6394 Tagen) @ Helga

» Im Klartext heißt das also, der Wahlvorstand
» könnte es auch gelten lassen>;-)

Wenn ich im Wahlvorstand wäre, dann würde ich für ungültig plädieren. :-(

Dein WV ist aber in dieser Frage autonom.
Und du weist ja: "Wo kein Kläger - da kein Richter" ;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion