Betriebsübergang § 613a BGB (Allgemeines)
Hallo!
Unser Betrieb mit ca.600 MA (Zentrale und 4 weitere Niederlassungen) wird gespalten. Die Hälfte der MA muß per Betriebsübergang damit leben, bald MA einer neuen FA. zu sein. Im Betrieb sind ca.25 Schwerbehinderte Menschen beschäftigt. 2 Niederlassungen werden zusammengelegt in Süd und Nord ( bisher Süd/Nord/West/Ost)
Nun meine Fragen:
1. Meiner Meinung nach sind die Schwerbehinderten Menschen in diesem Fall nicht besonders geschützt. Sehe ich das richtig>
2. Wenn ein schwerbehinderte Kollege auch SBV ist, verliert er dann in der neuen Fa. sein Amt als SBV>
3. Falls in einem Standort nach dem Betriebsübergang nur noch 2 Schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind, endet dann auch die Amtszeit des jetzt frisch gewählten SBV>
4. Müssen die SBV, die in der alten Firma bleiben, aber mit einer anderen Niederlassung zusammengelegt werden, neu wählen>
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Schöne Grüße!
SBVLER