urlaub (Zusatzurlaub)

Michael, Saturday, 04.11.2006, 06:00 (vor 6390 Tagen) @ pur-36

Guten Morgen pur-36,

man kann den Urlaub nachfordern. Beim Arbeitgeber schriftlich einfordern.

Lt. Bundesurlaubsgesetz muss die Geltendmachung aber bis zum 31.3 des Folgejahres erfolgt sein, denn sonst erlischt der Urlaubsanspruch.

Gruß Michael


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