urlaub (Zusatzurlaub)
Guten Morgen pur-36,
man kann den Urlaub nachfordern. Beim Arbeitgeber schriftlich einfordern.
Lt. Bundesurlaubsgesetz muss die Geltendmachung aber bis zum 31.3 des Folgejahres erfolgt sein, denn sonst erlischt der Urlaubsanspruch.
Gruß Michael