Schwerbehindertenversammlung (Allgemeines)

David ⌂, NRW, Sunday, 05.11.2006, 23:07 (vor 6388 Tagen) @ Salto

» Hallo Salto,

es kann sich durchaus als sinn- und nutz - voll erweisen, im Einverständnis der an der Versammlung teilnehmenden Schwerbehinderten, ein Protokoll anzukündigen und anzufertigen, welches sich auf aufkommende Fragen und deren Beantwortung bezieht. Ebenso die von der Schwerbehindertenvertretung erfassten und in der Versammlung dargestellten Infos können darin eine Ergänzung bilden. Danach ist eine zusammenfassende Protokollniederschrift als Infomaterial für alle Schwerbehinderten sicherlich eine interessante, ich nenne es einmal -Lektüre- weil mir im Moment kein bessserer Begriff einfällt- und darüber hinaus sicherlich ein Anreiz für jeden Nichtteilnehmer, sich doch zu einer zukünftigen Versammlung zu bewegen.;-)


Gruß David
VPSchwbM


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