Wählbarkeit von Azubis? (Wahlen)
» Sind schwerbehinderte Azubis, die bereits 18 Jahre sind und dem Betrieb seit mehr als 6 Monaten angehören wählbar> Sie stehen ja in keinem Arbeitsverhältnis...
Ja, Auszubildende sind wählbar. Sie haben das passive Wahlrecht, da es sich um "Beschäftigte" im Sinne des § 94 Abs. 3 SGB IX handelt. "Arbeitsplätze" im Sinne des Schwerbehindertenrechts sind auch alle Stellen, auf denen "Auszubildende" beschäftigt werden (§ 73 Abs. 1 SGB IX). Auszubildende wären selbst dann wählbar, wenn sie nicht schwerbehindert sind.