Zusammenarbeit mit BR - Wie? (Umgang mit BR / PR)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 10.11.2006, 11:01 (vor 6389 Tagen) @ Ralf

Hallo Ralf,
» Kann mir jemand eine Quelle nenen in der die SBV
» zur Zusammenarbeit mit dem BR verpflichtet wird bzw. Rechenschaft
» ablegen muß.
Rechenschaft müssen beide nur vor ihren WählerInnen ablegen.

Grundsätzliches zur Zusammenarbeit:
Es werden unbeschadet natürlicher Interessenunterschiede und -gegensätze insbesondere zwischen dem Arbeitgeber und seinem Beauftragten auf der einen Seite und der Schwerbehindertenvertretung sowie der kollektiven Interessenvertretung der Beschäftigten auf der anderen Seite diese in Angelegenheiten der Rehabilitation schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.
Die Beteiligten haben hierbei nicht nur Aufgaben im Interesse der bereits im Betrieb bzw. in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten Menschen.
Vielmehr obliegt ihnen darüber hinaus allgemein die umfassende und dauerhafte Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Betriebe und Dienststellen.
Die Form der Zusammenarbeit ist nicht vorgeschrieben, sondern der Initiative der Beteiligten und den Erfordernissen des Einzelfalles überlassen.

Zusätzliches:
Die Art der Fragestellung lässt vermuten, dass das Problem eine andere Ursache hat und hier auf eine rechtliche Ebene "gehoben" werden soll.
Wenn da Meinungsverschiedenheiten (über was auch immer) herrschen, dann holt eine "ditte" Person, setzt euch an einen Tisch und versucht die Sache zu klären. Es ist nur im Interesse euerer WählerInnen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion