Entgeldtarifvertrag (ERA) (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 11.11.2006, 12:50 (vor 6389 Tagen) @ marco

Hallo,

ein Tarifvertrag regelt die Bedingungen, hier wohl die Entlohnungsgrundsätze für ALLE Arbeitnehmer. Sofern er keine Sonderreglungen für Schwerbehinderte beinhaltet ist er auf alle AN gleich anzuwenden.

Also SchwbV kann man dann prüfen ob sich auf Grund der Behinderung ggf. ergebene "Nachteile" für Schwerbehinderte, auch Finanzielle, sich mit Mittel aus der Ausgleichabgebe z.B. Mittel für begleitende Hilfen im Arbeitsleben wie auch Lohnkostenzuschüsse gem. SchwbAV ausgleichen lassen. Hierzu beraten einen die Integrationsämter gerne.


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