Wahl der GesSchwbV? (Wahlen)
Hallo Jens,
die Frage hatten wir schon mal
Die Wahl der SBV-Stufenvertretungen (GesSchbV etc..) muss per Briefwahl im förmlichen Wahlverfahren erfolgen (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SchwvVWO).
Also Wahlvorstand etc., wie bei der örtl. Wahl.
Ausnahme:
Sofern rechtzeitig vor Ablauf der Amtszeit der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- oder Hauptschwerbehindertenvertretung eine Versammlung nach § 97 Abs. 8 des SGB IX stattfindet, kann die Wahl abweichend von Absatz 1 im Rahmen dieser Versammlung durchgeführt werden.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter