Deutscher mit Wohnsitz im Ausland (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Monday, 20.11.2006, 14:22 (vor 6374 Tagen) @ Uta

Hallo Uta,

dieses ist eine Frage welche man mit Ja-nein beantworten kann/muss. Es kommt hier zum einen darauf an worauf Du mit deiner Frage abzielst.

Auf den teil 1 des SGB IX oder den Teil 2 des SGB IX.

Der Teil 2 bezieht sich auch den besonderen Schutz (z.B. besonderen Kündigungsschutz) bzw. die Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte/gleichgestellte Arbeitnehmer.

Siehe: http://bundesrecht.juris.de/sgb_9/__2.html

Wenn es also um den Teil 2 des SGB IX geht, muss man in Deutschland arbeiten oder wohnen. Die Staatsbürgerschaft alleine reicht nicht aus.

Man muss, wie es immer so schön heißt, in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Entweder durch den gewöhnlichen Aufenthaltsort (Wohnort) oder durch den Arbeitsplatz.


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