Ich benötige einen Rat (Kündigung)

Michael0815 @, Düsseldorf, Wednesday, 22.11.2006, 11:46 (vor 6373 Tagen)

Hallo Zusammen,

an dieser Stelle beötige ich mal einen Rat von Euch !!!

Ich bin selbst Schwerbehindet und auch stelle ich die Schwerbehindertenvertretung da. Unsere Firma soll geschlossen werden und ein Teil der Mitarbeiter soll in eine andere Tochetergesellschaft ( 100 % ) übergehen. Jedoch Einzelvertraglich, da es kein 613a ist.
Der andere Teil hat ein Angebot zum Eintritt in die Transfergesellschaft erhalten. Schwerbehinderte Mitarbeiter haben kein Angebot erhalten ( Transfergesellschaft ) , konnten aber gem. einer BV sich ein Angbot zusenden lassen. Da es kein 613a ist, muss ein Mitarbeiter Einzelvertraglich in die neue Gsellschaft übergehen.
Ich denke mal, wenn ein Mitarbeiter das Angebot ( Transfergesellschaft oder Einzelvertraglicher Übergang ) nicht annehmen wird, dass dieser eine betriebsbedingte Kündigung erhalten wird.
Der GBR hat hierzu noch einen IA mit dem AG geschlossen.
Könnte mir jemand einen rat geben, wie ich mich oder ein andere Schwerbehinderter Mitarbeiter in diesem Fall verhalten soll >
Das Integrationsamt konnte mir noch keine Info geben, ob die einer Zustimmung in diesem Fall zustimmen würde - oder nicht.
Jedoch wollen sie sich ( wenn es soweit ist) den Fall genau anschauen, da es eine Art Übertritt innerhalb des Konzerns ist ( auch wenn es nur ein einzelvertraglicher Wechsel ist ).
Auch wenn der Schwerbehinderte das Angebot zur Transfergesellschaft nicht annimmt. Hier wird doch ganz klar sie Sozialauswahl "umgangen" - oder >
Transfergesellschaft hört sich im ersten Augenblick ganz gut an... aber einen Arbeitsplatz im Konzern ist doch viel besser - denke ich.

Aber hier noch einmal die Fakten in der Kutzform:

- Einzelvertraglicher Übergang in die andere 100%e Tochter
- Kein Betriebsübergang nach 613a BGB
- Kein Teil-Betriebsübergang
- zur Zeit keine Standortschliessung ( nur name wird geändert )
- Gesellschafterbeschluss liegt nicht vor ( Schliessung der GmbH )
- Transfergesellschaft wird eingerichtet
- Auswahl der Mitarbeiter duch AG ( Transfergesellschaft oder nicht, wenn nicht, dann Übergnag zur anderen GmbH via Einzelvertrag)
- Schwerbehinderte können sich freiwillig ein Angebot zur Transfergesellschaft erstellen lassen.

Wenn Jemand einen guten rat hat, so bitte ich um einen kleine Hilfe.


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