Stimmzettel - Wie muss er aussehen? (Wahlen)

Wolfgang E., Sunday, 26.11.2006, 14:08 (vor 6369 Tagen) @ hajue

» Auf dem Wahlzettel wurde dies deutlich gemacht, indem man nicht nur mit Namen und Schulort aufgeführt wurde sondern auch die Amtsbezeichnung, woraus man auf den Einsatz schließen kann.

» Meine Frage: Muss man/ oder kann man die Amtsbezeichnung auf dem Stimmzettel angeben> Gibt es Vorschriften/ Regeln wie ein Wahlzettel auszusehen hat>

In der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen gibt es keine Vorschrift, die es erlaubt, dass der Wahlleiter im vereinfachten Wahlverfahren auf den beiden Stimmzetteln Dienstbezeichnungen oder Amtsbezeichnungen einträgt (§ 20 Abs. 3 Satz 2 SchwbVWO).

Ebenso gibt es für das förmliche Wahlverfahren keine Ermächtigungsnorm, wonach derartige möglicherweise werbewirksamen Amtsbezeichnungen auf dem Stimmzettel eingetragen werden könnten (§ 9 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO). Dies gilt auch für die Bekanntmachung der Bewerber, auf der gleichfalls keine Dienstbezeichnungen und keine Amtsbezeichnungen von Gesetzes wegen vorgesehen sind (§ 8 SchwbVWO).

Dies alles mag zwar bei Betriebsratswahlen bzw. Personalratswahlen anders sein. Bei der SBV-Wahl ist dies nach meiner Einschätzung aber nicht zulässig wegen den insoweit abschließenden Regelungen in der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen, zumal diese nicht auf das Wahlrecht zum Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder verweisen.


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