Re: Schwerbehinderte in Europa

hackenberger, Wednesday, 20.03.2002, 14:04 (vor 8071 Tagen) @ Christian Maurer

Hallo Christian,

zuerst einmal eine ganz wichtige Feststellung! Unser
Thema wird nicht mehr durch das
Schwerbehindertengesetz behandelt sondern nun durch
das Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) also kurz
SGB IX.

Hier ist auch deine Frage behandelt.

Im Teil 1, Kapitel 1 § 2 Absatz 2.

Schwerbehindert ... von wenigstens 50% und sie ihre
Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre
Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73
rechtmäßig im Geltungsbereich des Gesetzbuches haben.

Diese war im SchwbG übrigens der § 1 gewesen!

Eine übergreifende europäische Regelung ist mir nicht
bekannt, wäre aber im Zuge eines vereinten Europa
dringend angeraten!

Aber wende dich mit deinem Anliegen doch ruhig auch
einmal an den Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange der Schwerbehinderten!

Herrn Karl Hermann Haack:
http://www.behindertenbeauftragter.de/

Er wird auch ganz bestimmt Dir eine Antwort zu diesem
Thema zukommen lassen.


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