Zeiterfasung (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 28.11.2006, 13:11 (vor 6381 Tagen) @ Ralf Rose

Hallo Ralf,

als SchwbV wie auch als BR ist man verpflichtet sich beim AG für diese Mandatstätigkeit abzumelden. Sofern es sich nicht um unverschiebare und unvorhersehbare Kurzfristtermine handelt muss dieses auch so geschehen, dass der AG betriebsablaufstörungen möglichst vermeinden kann, also rechtzeittig.

Mandatsarbeit geht grundsätzlich vor der lt. ArbV geschuldeten Arbeitsleistung! Sie hat also Vorrang!

Es genügt aber die Mitteilung "ich mache Mandatsarbeit/-aufgaben" Man muss dem AG nicht über den Inhalt der Aufgaben/Arbeit informieren. Gegen die Benennung "Teilnahme BR-Sitzung" ist nichts einzuwenden.

Die gesonderte Erfassung der Mandatszeiten (wöchentliche oder monatliche Aufstellung) kann vom AG nicht eingefordert werden. Ich muss mich nur wie BR auch ab- bzw. wieder anmelden.

Rede hier auch einmal mit deinem BR und bitte diesen hier auch um Unterstützung. Du hast als SchwbV die gleiche Rechststellung im Betrieb wie der BR/BR-Vorsiztende.

PS: Frage doch einfach, am besten schriftlich, beim AG nach der Rechtsgrundlage für das Ansinnen deines AG. Du kannst ihm ja erklären, dass Du dieses auch in Schriftform benötigst um es ggf. falls es erforderliche werden würde rechtlich prüfen lassen zu können. Dieses wäre aber nicht dein Bestreben, da du ja an einer einvernehmlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit interessiert wärst.


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