Nachträgliche Antragstellung auf Schwerbehinderung

Raphael @, Thursday, 06.05.2004, 23:00 (vor 7295 Tagen)

Hallo Bernhard,

bei uns in der Firma soll ein Mitarbeiter versetzt
werden. Dieser ist seit einem Jahr krank mit einem
Bandscheibenvorfall. Wenn er nun einen Antrag auf
Schwerbehinderung stellt, kann doch so lange kein
Entscheid seitens des Versorgungsamtes vorliegt,kein
Vollzug dieser Versetzung erfolgen, oder liege ich da
falsch>
Mir ist auch das Urteil vom Bundesarbeitsgericht,
Erfurt; 07.03.2002; Az.: 2 AZR 612/00 bekannt. Wenn ich
es richtig intepretiere, dann kann sobald der Antrag
beim Versorgungsamt vorliegt, keine Versetzung
erfolgen. Erst recht wohl nicht, wenn durch den
Arbeitgeber die Versetzung bei nicht Zustimmen des
Mitarbeiters in eine Änderungskündigung abgewandelt
wird.
Kannst du mir evtl. mal den Paragraphen nennen in dem
dieses erklärt ist, irgendwie finde ich ihn nicht.
Kapitel 4 des SGB9 habe ich gelesen, jedoch liegt mein
Buch mit Kommentierung in der FA, falls es dort
irgendwo steht. Naja, werde morgen da noch mal
reinschauen, heute werde ich es wohl nicht mehr
erfahren. Trotzdem Danke für deine Antwort.

Gruß Raphael


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