Veröffentlichung des Wahlergebnisses (Wahlen)
» Wollte nur noch eine Fragen nachreichen. Das heißt ich trete die Amtszeit
» zum 01.12.2006 an, auch dann wenn der Wahlleiter das Erebnis nicht am
» Schwarzen Brett veröffentlicht hat>>
genau.
Der Wahlleiter muß das Wahlergebnis unverzüglich jedermann zugänglich machen, sonst kommt er seiner Pflicht nich nach.
Gruß
Jörg