Veröffentlichung des Wahlergebnisses (Wahlen)

Joerg.Schulte, Friday, 01.12.2006, 14:26 (vor 6386 Tagen) @ Alexander

» Wollte nur noch eine Fragen nachreichen. Das heißt ich trete die Amtszeit
» zum 01.12.2006 an, auch dann wenn der Wahlleiter das Erebnis nicht am
» Schwarzen Brett veröffentlicht hat>>

genau.

Der Wahlleiter muß das Wahlergebnis unverzüglich jedermann zugänglich machen, sonst kommt er seiner Pflicht nich nach.

Gruß
Jörg


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion