Gesamt-SchwbV: Teilnahme an Bewerbungsgesprächen (Einstellung)

hackenberger, Wednesday, 06.12.2006, 20:50 (vor 6362 Tagen) @ Andre

Hallo André,

erst einmal Glückwunsch zur Wahl :flower: :ok:

So nun zu Deiner Frage:

Die GSchwbV nimmt dort das örtliche Mandat war, wo keine SchwbV gewählt wurde/gewählt wurden konnte. Aber nicht bei Verhinderung einer gewählten SchwbV.

Du schreibst ja selbt, es wurde eine gewählt, nur ist diese, warum auch immer, verhindert. Also kann dei GSchwbV das Mandat nicht wahrnehmen.

Dieses gilt auch, wenn die Verhinderung länger andauert, z.B. wegen Urlaub oder Erkrankung. :-(


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